9.1
Das Unternehmen wird Waren oder Leistungen, die ab dem Datum der Warenlieferung oder der Leistungserbringung
zur angemessenen Zufriedenheit des Unternehmens nachweislich aufgrund von inhärenten Material- oder Verarbeitungsfehlern beschädigt oder defekt sind, wie in den Garantiebedingungen des jeweiligen Produkts festgelegt und kostenlos nach eigenem Ermessen reparieren oder ersetzen bzw. erneut erbringen oder eine Rückerstattung für diese Leistungen vornehmen. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn:
9.1.1
Die Waren auf irgendeine Weise unsachgemäß verändert oder falsch verwendet oder unbefugt repariert wurden
9.1.2
die Waren nicht ordnungsgemäß installiert oder angeschlossen wurden
9.1.3
Wartungsanforderungen in Bezug auf die Waren nicht eingehalten wurden
9.1.4
Anweisungen zur Lagerung der Waren, die auf der Website des Unternehmens angegeben sind und von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, oder wie nach vernünftigem Ermessen erforderlich nicht in jeder Hinsicht eingehalten wurden oder
9.1.5
der Käufer es versäumt hat, das Unternehmen über einen Mangel oder einen Verdacht auf einen Mangel innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder Leistungserbringung zu benachrichtigen, wenn der Mangel bei angemessener Inspektion erkennbar hätte sein müssen, oder innerhalb von 14 Tagen nach dessen Kenntnisnahme durch den Käufer, wenn es sich bei dem Mangel nicht um einen Mangel handelt, der bei vernünftiger Inspektion erkennbar hätte sein müssen, und in jedem Fall gemäß den Garantiebedingungen des jeweiligen Produkts spätestens ab dem Datum der Lieferung oder Leistungserbringung"
Alle ersetzten Waren gehören dem Unternehmen. Alle reparierten Waren oder Ersatzwaren unterliegen für den nicht abgelaufenen Zeitraum ab dem ursprünglichen Lieferdatum der ersetzten Waren gemäß den in Bedingung 9.1 festgelegten Bedingungen der Haftpflicht für Reparatur oder Ersatz. Sollte der Käufer Zweifel in Bezug auf die Garantiezeit haben, sollte er sich an das Unternehmen oder den autorisierten Partner des Unternehmens wenden."
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
9.3
Im Fall einer Verletzung der ausdrücklichen Verpflichtungen des Unternehmens gemäß den oben genannten Bedingungen 7.4, 9.1 und 9.2 sind die Rechtsmittel des Käufers auf Schadenersatz beschränkt.
9.4
Das Unternehmen schließt seine Haftung (sofern zutreffend) gegenüber dem Käufer für Folgendes nicht aus:
9.4.1
wegen Verletzung der Verpflichtungen des Unternehmens gemäß Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 oder gemäß Abschnitt 2 des Sale and Supply of Goods and Services Act 1982"
9.4.2
für Personenschäden oder Todesfälle aufgrund von Fahrlässigkeit des Unternehmens
9.4.3
gemäß Abschnitt 2(3) Consumer Protection Act 1987
9.4.4
in allen Angelegenheiten, bei denen es für das Unternehmen rechtswidrig wäre, seine Haftung auszuschließen oder zu versuchen, seine Haftung auszuschließen oder
9.4.5
bei Betrug
9.5
Außer wie in den Bedingungen 7.4 und 9.1 bis 9.4 vorgesehen, übernimmt das Unternehmen gegenüber dem Käufer keine Haftung (unabhängig davon, ob diese sich aus dem Vertrag, einer unerlaubten Handlung [einschließlich Fahrlässigkeit], Verletzung der gesetzlichen Verpflichtung, Rückerstattung oder sonstigen Umständen ergibt) für Verletzungen, Todesfälle, Verluste oder direkte, indirekte bzw. Folgeschäden (wobei alle drei Begriffe uneingeschränkt rein wirtschaftliche Verluste, entgangene Gewinne, entgangene Geschäfte, Minderung von Goodwill und ähnliche Verluste umfassen) aus oder in Verbindung mit:"
9.5.1
Waren oder der Herstellung oder dem Verkauf oder der Lieferung oder dem Ausfall oder
Verzögerungen bei der Lieferung der Waren durch das Unternehmen oder seitens der Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer des Unternehmens"
9.5.2
Verletzungen der ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingungen des Vertrags durch das Unternehmen oder"
9.5.3
der Verwendung oder dem Weiterverkauf durch den Käufer von Waren oderProdukten, die Waren enthalten oder
9.5.4
Aussagen, die vom Unternehmen oder im Auftrag des Unternehmens gemacht wurden oder nicht gemacht wurden, oder Beratungen, die vom Unternehmen oder im Auftrag des Unternehmens durchgeführt oder nicht durchgeführt wurden
9.6
Außer wie in den Bedingungen 7.4 und 9.1 bis 9.4 festgelegt, schließt das Unternehmen hiermit im gesetzlich maximal zulässigen Umfang alle Bedingungen, Garantien und Bestimmungen aus, die ausdrücklich (mit Ausnahme der im Vertrag festgelegten) oder stillschweigend, gesetzlich, üblicherweise oder anderweitig festgelegt sind und die, außer für einen solchen Ausschluss, zugunsten des Käufers bestehen würden oder könnten.
9.7
Der Käufer erkennt an, dass die vorstehenden Bestimmungen dieser Bedingung 9 angemessen sind und sich im Preis widerspiegeln, der ohne diese Bestimmungen höher wäre, und der Käufer akzeptiert dieses Risiko und/oder schließt eine entsprechende Versicherung ab.
9.8
Der Käufer stimmt zu, das Unternehmen zu entschädigen und schadlos zu halten in Bezug auf alle Kosten (einschließlich der Kosten für Vollstreckungsverfahren), Ausgaben, Verbindlichkeiten (einschließlich jeglicher Steuerschuld), Verletzungen sowie direkte, indirekte oder Folgeschäden (wobei alle drei Begriffe uneingeschränkt rein wirtschaftliche Verluste, entgangene Gewinne, entgangene Geschäfte, Minderung von Goodwill und ähnliche Verluste umfassen), Verluste, Ansprüche, Forderungen, Verfahren oder Rechtskosten (auf vollständiger Entschädigungsbasis) und Urteile, die dem Unternehmen infolge einer direkten oder indirekten Verletzung oder nachlässigen Erfüllung oder Nichterfüllung der Vertragsbedingungen durch den Käufer entstehen oder die das Unternehmen erleidet. 10.