Holophane Ltd

Garantie


Garantieübersicht und Terminologiey

1.1

In diesen Bedingungen haben die folgenden Ausdrücke die folgende Bedeutung, sofern dies nicht dem Kontext widerspricht:


“KÄUFER“”

Die Person(en), die Gesellschaft oder das Unternehmen, deren bzw. dessen Angebot für die Waren
vom Unternehmen angenommen wird.


“UNTERNEHMEN“”

Holophane Europe Limited


“BEDINGUNGEN”

Die in diesem Dokument festgelegten Standard-Verkaufsbedingungen zusammen mit allen schriftlich zwischen dem Käufer und dem Unternehmen vereinbarten Sonderbedingungen.


“VERTRAG”

Jeder Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer zum Verkauf von Waren oder zur Erbringung von Leistungen, der gemäß Bedingung 2 geschlossen wurde.


“WAREN”

Alle Waren, die das Unternehmen dem Käufer im Rahmen eines Vertrags liefert (einschließlich einer davon oder eines Teils davon).


“ANGEBOT”

Das Angebot, das das Unternehmen dem Käufer im Anschluss an die Anfrage des Käufers für die jeweiligen Waren oder Leistungen unterbreitet.


“LEISTUNGEN”

Alle Leistungen, die das Unternehmen für den Käufer im Rahmen eines Vertrags erbringt (einschließlich einer davon oder eines Teils davon).




1.2


The headings in these Conditions are for convenience only and will not affect their construction or interpretation.

2.1

Vorbehaltlich etwaiger Abweichungen gemäß Bedingung 2.7 wird der Vertragzu diesen Bedingungen abgeschlossen, und zwar unter Ausschluss aller anderen Bestimmungen und Bedingungen und aller vorherigen mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen, einschließlich aller Bestimmungen oder Bedingungen, die der Käufer im Rahmen einer Bestellung, einer Auftragsbestätigung oder eines ähnlichen Dokuments geltend macht, unabhängig davon, ob ein solches Dokument im Vertrag genannt wird oder nicht.


2.2

Jede Annahme eines Angebots für Waren oder Leistungen gilt als Angebot des Käufers zum Kauf von Waren oder Leistungen gemäß diesen Bedingungen. Der Vertrag wird mit der Annahme des Angebots durch das Unternehmen in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung abgeschlossen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Unternehmen eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat.


2.3

Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, gilt jedes Angebot ab seinem Datum für einen Zeitraum von nur 30 Tagen, sofern das Unternehmen es nicht vorher zurückzieht.


2.4

Der Käufer muss sicherstellen, dass die Bedingungen seiner Bestellung und alle anwendbaren Spezifikationen vollständig und korrekt sind [und prüfen, ob diese Angaben im Angebot und in der Auftragsbestätigung korrekt erfasst sind].


2.5

Die Annahme der Warenlieferung oder der Beginn der der Leistungen gilt als schlüssiger Beweis für die Annahme dieser Bedingungen durch den Käufer.


2.6

Vorbehaltlich der Bedingungen 7.4 und 11 kann der Käufer den Vertrag nicht stornieren. Das Unternehmen kann den Vertrag jederzeit vor der Lieferung stornieren.


2.7

Mit Ausnahme der im Vertrag festgelegten Bestimmungen können diese Bedingungen nur verändert oder ergänzt werden, sofern dies schriftlich erfolgt und die Änderungen von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Unternehmens unterzeichnet werden.


3.1

Die Menge und Beschreibung der Waren oder Leistungen sind wie in der Auftragsbestätigung des Unternehmens festgelegt.

3.2

Alle Muster, Zeichnungen, Beschreibungen, Spezifikationen und Werbematerialien, die vom Unternehmen (oder dem Hersteller der Waren) ausgegeben werden, und alle Beschreibungen oder Abbildungen, die in den Katalogen oder Broschüren des Unternehmens oder Herstellers enthalten sind, werden ausschließlich zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung von den Waren oder Leistungen zu geben, die von ihnen dargestellt oder in ihnen beschrieben werden. Sie sind nicht Teil des Vertrags und es handelt sich nicht um einen Musterverkauf.


3.3

Das Unternehmen kann Änderungen an der Spezifikation, dem Design, den Materialien oder der Ausführung der Waren oder der Erbringung der Leistungen aus jedwedem Grund vornehmen, u. a., soweit erforderlich, um den geltenden Sicherheits- oder anderen gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen zu entsprechen. Ihre Qualität oder Leistung wird durch diese Änderungen jedoch nicht wesentlich beeinträchtigt.


3.4

In Bezug auf Waren, die nach Gewicht oder Länge gemessen werden, kann das Unternehmen gegebenenfalls dem Käufer ohne Preisanpassung bis zu 5 % mehr oder 5 % weniger Waren als die bestellte Menge liefern, und die gelieferte Menge gilt als die bestellte Menge.


3.5

Das Unternehmen kann die im Angebot festgelegten [und in der Auftragsbestätigung des Unternehmens bestätigten] Inbetriebnahmeleistungen erbringen und, falls dem so ist, stellt der Käufer sicher, dass der Standort vollständig vorbereitet ist, damit das Unternehmen die Arbeiten bei Ankunft aufnehmen kann.




4.1

Vorbehaltlich der Bedingung 4.2 ist der Preis für die Waren und Leistungender Preis, der in der vom Unternehmen veröffentlichten und zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Preisliste festgelegt ist. Der Preis versteht sich ausschließlich Folgendem:


4.1.1

Kosten für Verpackung, Packen, Versand, Verladung, Transport, Versicherung, Zuschläge für Rohstoff- oder Wechselkursschwankungen sowie Lieferung und Transport der Waren und


4.1.2

Gebühren, Zölle, Abgaben oder Steuern einschließlich Mehrwertsteuer oder sonstiger anwendbarer Verkaufssteuern oder -gebühren, die zu der betreffenden Summe addiert werden.


4.2

Bei Waren über dem Wert von £ 500 versteht sich der Preis für die Waren einschließlich Kosten für Verpackung, Packen und Verladung. Und auf dem Festland des Vereinigten Königreichs sind Transport und Lieferung im Preis inbegriffen. Befindet sich der Kunde nicht auf dem Festland des Vereinigten Königreichs, erfolgen internationale Lieferungen ab Werk gemäß den Incoterms 2000, sofern im Angebot des Unternehmens nicht anderweitig vereinbart und/oder in der Auftragsbestätigung des Unternehmens bestätigt.


4.3

Bei Waren unter dem Wert von £ 500 versteht sich der Preis für die Waren ausschließlich Kosten für Verpackung, Packen und Verladung, und es wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erhoben. Auf dem Festland des Vereinigten Königreichs sind Transport und Lieferung im Preis inbegriffen. Befindet sich der Kunde nicht auf dem Festland des Vereinigten Königreichs, erfolgen internationale Lieferungen ab Werk gemäß den Incoterms 2000, sofern im Angebot des Unternehmens nicht anderweitig vereinbart und/oder in der Auftragsbestätigung des Unternehmens bestätigt.


4.4

Die Kosten für Paletten und Mehrwegverpackungen, Container oder Installationsausrüstung werden vom Käufer zusätzlich zum Preis für die Waren gezahlt, wenn die Zahlung für die Waren fällig ist.


4.5

Das Unternehmen ist berechtigt, den Preis der Waren oder Leistungen zu erhöhen, und zwar bei steigenden Rohstoffkosten, aufgrund von Gesetzen, die eine Gebühr vorschreiben und/oder sich auf Gebühren auswirken, bei Wechselkursschwankungen vor der Lieferung bzw. Leistungserbringung oder nach Änderungen der Spezifikation, die auf Wunsch des Käufers mit Einverständnis des Unternehmens vorgenommen wurden, oder zur Deckung von Mehrkosten aufgrund von Anweisungen oder fehlenden Anweisungen des Käufers, oder um die Anforderungen gemäß Bedingung 3.3 zu erfüllen.


5.1

Das Unternehmen kann dem Käufer die Waren oder Leistungen bei oder jederzeit nach Lieferung oder Leistungsbeginn und vorbehaltlich Bedingung 5.4 in Rechnung stellen. Die Zahlung ist 30 Tage nach Zustellung der Rechnung in Pfund Sterling fällig.


5.2

Der Zeitpunkt der Zahlung ist wesentlich.


5.3

Zahlungen gelten erst als eingegangen, wenn das Unternehmen die frei verfügbaren Mittel erhalten hat.


5.4

Alle Beträge, die im Rahmen des Vertrags an das Unternehmen zahlbar sind, werden sofort nach Beendigung des Vertrags fällig.


5.5

Alle Zahlungen, die im Rahmen des Vertrags vom Käufer zu leisten sind, erfolgen vollständig ohne Aufrechnung, Beschränkung oder Bedingung und ohne Abzug oder Einbehaltung für oder aufgrund von Gegenansprüche(n) oder gegenwärtige(n) oder zukünftige(n) Steuern, Abgaben, Zölle(n), Kosten, Gebühren, Abzüge(n) oder Einbehalte(n) jeglicher Art, sofern der Käufer nicht gesetzlich verpflichtet ist, einen solchen Abzug oder Einbehalt vorzunehmen.


5.6

Das Unternehmen kann jede vom Käufer an das Unternehmen geleistete Zahlungen, ungeachtet beabsichtigter Anrechnungen durch den Käufer, auf die Waren oder Leistungen anrechnen, wie es das Unternehmen für angemessen hält.


5.7

Wird ein im Rahmen des Vertrags zu zahlender Betrag bei Fälligkeit nicht gezahlt, dann fallen für diesen Betrag, unbeschadet der sonstigen Rechte des Unternehmens im Rahmen des Vertrags, ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung, sowohl vor als auch nach einem Urteil, Verzugszinsen in Höhe von 4 % pro Jahr über dem Basiszinssatz von Barclays Bank plc an. Das Unternehmen ist zudem berechtigt, die Lieferung der Waren oder die Erbringung der Leistungen auszusetzen, bis der ausstehende Betrag vom Käufer beim Unternehmen eingegangen ist.

6.1

Das Unternehmen kann die Waren in separaten Teillieferungen liefern oder Leistungen phasenweise erbringen. Sofern das Unternehmen dies nicht anderweitig festlegt, wird jede einzelne Teillieferung oder Phase gemäß den Bestimmungen des Vertrags in Rechnung gestellt und bezahlt.


6.2

Jede Teillieferung oder Phase ist ein separater Vertrag und die Stornierung oder Kündigung eines Vertrags in Bezug auf eine Teillieferung oder Phase berechtigt den Käufer nicht, einen anderen Vertrag bzw. eine andere Teillieferung oder Phase zurückzuweisen oder zu stornieren.

7.1

Die Lieferung der Waren an einen Standort auf dem Festland des Vereinigten Königreichs
erfolgt an den in der Auftragsbestätigung des Unternehmens angegebenen Räumlichkeiten oder Standorten. Für die Lieferung an zwei oder mehr separate Räumlichkeiten oder Standorte kann eine Liefergebühr erhoben werden, die dem Käufer im Angebot mitgeteilt und in der Auftragsbestätigung des Unternehmens bestätigt wird. Die Lieferung der Waren an einen Standort außerhalb des Festlands des Vereinigten Königreichs erfolgt ab Werk gemäß den Incoterms 2000. Die Leistungen werden an dem Ort erbracht, der in der Auftragsbestätigung des Unternehmens angegeben ist.


7.2

Die Lieferung der Waren wird zu jeder Tageszeit angenommen. Die Erbringung der Leistungen erfolgt während der üblichen Geschäftszeiten des Unternehmens."


7.3

Das Unternehmen unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um jede der Bestellungen des Käufers für Waren oder Leistungen innerhalb der im Vertrag vereinbarten Zeit bzw., wenn keine Zeit vereinbart wurde, innerhalb einer angemessenen Zeit zu liefern oder zu erbringen, doch der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungserbringung ist nicht wesentlich. Ist das Unternehmen trotz dieser Bemühungen aus irgendeinem Grund nicht in der Lage, eine Lieferung oder Leistungserbringung zum angegebenen Datum zu erfüllen, gilt das nicht als Verletzung dieses Vertrags durch das Unternehmen. Zur Vermeidung von Zweifeln wird festgehalten, dass das Unternehmen dem Käufer gegenüber für direkte, indirekte oder Folgeschäden nicht haftet (wobei alle drei Begriffe uneingeschränkt rein wirtschaftliche Verluste, entgangene Gewinne, entgangene Geschäfte, Minderung von Goodwill und ähnliche Verlusten umfassen), unabhängig davon, auf welche Ursache (einschließlich aufgrund von Fahrlässigkeit) eine Verzögerung oder Nichterfüllung der Lieferung oder Leistungserbringung zurückzuführen ist (ausgenommen wie in Bedingung 7.4 festgelegt).


7.4

Wird die Lieferung der Waren um mehr als 60 Tage nach dem vom Unternehmen bestätigten Lieferdatum verzögert, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an das Unternehmen zu stornieren. Storniert der Käufer den Vertrag gemäß der Bedingung 7.4, dann:


7.4.1

erstattet das Unternehmen dem Käufer alle Beträge, die der Käufer im Rahmen dieses stornierten Vertrags an das Unternehmen gezahlt hat und"


7.4.2

der Käufer ist in Bezug auf diesen stornierten Vertrag gemäß Bedingung 5.1 zu keinen weiteren Zahlungen verpflichtet


7.5

Der Käufer stellt auf seine Kosten am Lieferort gemäß Bedingung 7.1 eine angemessene und geeignete Ausrüstung sowie Arbeitskräfte für die Entladung der Waren zur Verfügung.


7.6

Nimmt der Käufer die Lieferung von Waren nicht an, wenn sie  lieferbereit sind, oder stellt der Käufer entsprechende Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen nicht bereit, die erforderlich sind, um die Lieferung der Waren oder die Erbringung der Leistungen rechtzeitig zu ermöglichen, (außer ausschließlich aufgrund von Nichterfüllung durch das Unternehmen), gelten die Waren oder Leistungen als am Fälligkeitsdatum geliefert bzw. erbracht und das Unternehmen (unbeschadet seiner anderen Rechte) hat folgende Optionen:


7.7


7.6.1

Lagerung oder Veranlassung der Lagerung der Waren bis zur tatsächlichen Lieferung oder
Verkauf gemäß Bedingung 7.6.2, wobei dem Käufer alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich und ohne Einschränkung Lagerung und Versicherung) in Rechnung gestellt werden, und/oder


7.6.2

Verkauf der Waren nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer zum bestmöglichen Preis, der unter den Umständen erzielt werden kann, wobei dem Käufer bei Unterschreitung des vertraglich festgelegten Preises die Differenz in Rechnung gestellt wird bzw. der Käufer bei einem Überschuss, der über dem vertraglich festgelegten Preis erzielt wurde, über diesen informiert wird – in beiden Fällen werden alle mit dem Verkauf verbundenen Aufwendungen berücksichtigt


Der Käufer muss das Unternehmen über etwaige Fehlmengen bei den Waren innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung informieren.


Danach gilt die Lieferung als vom Käufer als korrekt angenommen.


8.1

Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Waren geht nach Lieferung (oder Lieferung, die gemäß Bedingung 7.6 als Lieferung gilt) auf den Käufer über.


8.2

Das Eigentum an den Waren geht erst auf den Käufer über, nachdem das Unternehmen alle Beträge (in bar oder als frei verfügbare Mittel) vollständig erhalten hat, die ihm in Bezug auf Folgendes zustehen:


8.2.1

die Waren und


8.2.2

alle anderen Beträge, die vom Käufer auf jeden Fall an das Unternehmen zu zahlen sind oder fällig werden


8.3

Until ownership of the Goods has passed to the Buyer, the Buyer must:


8.3.1

Als Verwahrer des Unternehmens die Waren auf treuhänderischer Basis zu halten


8.3.2

Die Waren (kostenlos für das Unternehmen) getrennt von allen anderen Waren des Käufers oder von Dritten auf eine Weise zu lagern, in der sie leicht als Eigentum des Unternehmens identifizierbar bleiben

8.3.3

Erkennungszeichen oder Verpackungen auf oder für die Waren weder zu vernichten noch zu entstellen oder zu verdecken und


8.3.4

die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie im Auftrag des Unternehmens zur angemessenen Zufriedenheit des Unternehmens zu ihrem vollen Preis gegen alle Risiken zu versichern und bei Aufforderung durch das Unternehmen jederzeit eine Kopie der Versicherungspolice vorzulegen


8.4

Bevor das Eigentum an den Waren auf ihn übergeht, darf der Käufer die Waren nur unter den folgenden Bedingungen weiterverkaufen:


8.4.1

der Verkauf erfolgt im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Käufers zum vollen Marktwert, und der Käufer legt dem Unternehmen entsprechend dazu Rechenschaft ab und


8.4.2

ein solcher Verkauf ist ein Verkauf des Eigentums des Unternehmens im Namen des Käufers und der Käufer handelt als Auftraggeber bei einem solchen Verkauf


8.5

Das Recht des Käufers auf den Besitz der Waren erlischt sofort, wenn einer der in Bedingung 11.1 festgelegten Umstände eintritt.


8.6

Das Unternehmen ist berechtigt, die Zahlung für die Waren ungeachtet dessen einzufordern, dass das Eigentum an den Waren beim Unternehmen verblieben ist.


8.7

Der Käufer erteilt dem Unternehmen, seinen Vertretern und Mitarbeitern eine unwiderrufliche Genehmigung, jederzeit alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen die Waren gelagert werden bzw. gelagert werden können, um sie zu inspizieren oder, wenn das Eigentumsrecht des Käufers erloschen ist, sie zurückzuholen.


8.8

Kann das Unternehmen nicht feststellen, ob bestimmte Waren die Waren sind, für die das Eigentumsrecht des Käufers erloschen ist, gilt, dass der Käufer alle Waren der Art verkauft hat, die das Unternehmen an den Käufer unter dem Vertrag verkauft hat, in dem sie dem Käufer in Rechnung gestellt wurden.

8.9

Bei Beendigung des Vertrags aus jedwedem Grund bleiben die Rechte desUnternehmens (jedoch nicht die Rechte des Käufers) gemäß dieser Bedingung 8 bestehen.


9.1

Das Unternehmen wird Waren oder Leistungen, die ab dem Datum der Warenlieferung oder der Leistungserbringung
 zur angemessenen Zufriedenheit des Unternehmens nachweislich aufgrund von inhärenten Material- oder Verarbeitungsfehlern beschädigt oder defekt sind, wie in den Garantiebedingungen des jeweiligen Produkts festgelegt und kostenlos nach eigenem Ermessen reparieren oder ersetzen bzw. erneut erbringen oder eine Rückerstattung für diese Leistungen vornehmen. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn:


9.1.1

Die Waren auf irgendeine Weise unsachgemäß verändert oder  falsch verwendet oder unbefugt repariert wurden


9.1.2

die Waren nicht ordnungsgemäß installiert oder angeschlossen wurden


9.1.3

Wartungsanforderungen in Bezug auf die Waren nicht eingehalten wurden


9.1.4

Anweisungen zur Lagerung der Waren, die auf der Website des Unternehmens angegeben sind und von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, oder wie nach vernünftigem Ermessen erforderlich nicht in jeder Hinsicht eingehalten wurden oder


9.1.5

der Käufer es versäumt hat, das Unternehmen über einen Mangel oder einen Verdacht auf einen Mangel innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder Leistungserbringung zu benachrichtigen, wenn der Mangel bei angemessener Inspektion erkennbar hätte sein müssen, oder innerhalb von 14 Tagen nach dessen Kenntnisnahme durch den Käufer, wenn es sich bei dem Mangel nicht um einen Mangel handelt, der bei vernünftiger Inspektion erkennbar hätte sein müssen, und in jedem Fall gemäß den Garantiebedingungen des jeweiligen Produkts spätestens ab dem Datum der Lieferung oder Leistungserbringung"


Alle ersetzten Waren gehören dem Unternehmen. Alle reparierten Waren oder Ersatzwaren unterliegen für den nicht abgelaufenen Zeitraum ab dem ursprünglichen Lieferdatum der ersetzten Waren gemäß den in Bedingung 9.1 festgelegten Bedingungen der Haftpflicht für Reparatur oder Ersatz. Sollte der Käufer Zweifel in Bezug auf die Garantiezeit haben, sollte er sich an das Unternehmen oder den autorisierten Partner des Unternehmens wenden."


HAFTUNGSAUSSCHLUSS


9.3

Im Fall einer Verletzung der ausdrücklichen Verpflichtungen des Unternehmens gemäß den oben genannten Bedingungen 7.4, 9.1 und 9.2 sind die Rechtsmittel des Käufers auf Schadenersatz beschränkt.


9.4

Das Unternehmen schließt seine Haftung (sofern zutreffend) gegenüber dem Käufer für Folgendes nicht aus:

9.4.1

wegen Verletzung der Verpflichtungen des Unternehmens gemäß Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 oder gemäß Abschnitt 2 des Sale and Supply of Goods and Services Act 1982"


9.4.2

für Personenschäden oder Todesfälle aufgrund von Fahrlässigkeit des Unternehmens


9.4.3

gemäß Abschnitt 2(3) Consumer Protection Act 1987


9.4.4

in allen Angelegenheiten, bei denen es für das Unternehmen rechtswidrig wäre,  seine Haftung auszuschließen oder zu versuchen, seine Haftung auszuschließen oder


9.4.5

bei Betrug


9.5

Außer wie in den Bedingungen 7.4 und 9.1 bis 9.4 vorgesehen, übernimmt das Unternehmen gegenüber dem Käufer keine Haftung (unabhängig davon, ob diese sich aus dem Vertrag, einer unerlaubten Handlung [einschließlich Fahrlässigkeit], Verletzung der gesetzlichen Verpflichtung, Rückerstattung oder sonstigen Umständen ergibt) für Verletzungen, Todesfälle, Verluste oder direkte, indirekte bzw. Folgeschäden (wobei alle drei Begriffe uneingeschränkt rein wirtschaftliche Verluste, entgangene Gewinne, entgangene Geschäfte, Minderung von Goodwill und ähnliche Verluste umfassen) aus oder in Verbindung mit:"


9.5.1

Waren oder der Herstellung oder dem Verkauf oder der Lieferung oder dem Ausfall oder
Verzögerungen bei der Lieferung der Waren durch das Unternehmen oder seitens der Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer des Unternehmens"


9.5.2

Verletzungen der ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingungen des Vertrags durch das Unternehmen oder"

9.5.3

der Verwendung oder dem Weiterverkauf durch den Käufer von Waren oderProdukten, die Waren enthalten oder


9.5.4

Aussagen, die vom Unternehmen oder im Auftrag des Unternehmens gemacht wurden oder nicht gemacht wurden, oder Beratungen, die vom Unternehmen oder im Auftrag des Unternehmens  durchgeführt oder nicht durchgeführt wurden


9.6

Außer wie in den Bedingungen 7.4 und 9.1 bis 9.4 festgelegt, schließt das Unternehmen hiermit im gesetzlich maximal zulässigen Umfang alle Bedingungen, Garantien und Bestimmungen aus, die ausdrücklich (mit Ausnahme der im Vertrag festgelegten) oder stillschweigend, gesetzlich, üblicherweise oder anderweitig festgelegt sind und die, außer für einen solchen Ausschluss, zugunsten des Käufers bestehen würden oder könnten.


9.7

Der Käufer erkennt an, dass die vorstehenden Bestimmungen dieser Bedingung 9 angemessen sind und sich im Preis widerspiegeln, der ohne diese Bestimmungen höher wäre, und der Käufer akzeptiert dieses Risiko und/oder schließt eine entsprechende Versicherung ab.


9.8

Der Käufer stimmt zu, das Unternehmen zu entschädigen und schadlos zu halten in Bezug auf alle Kosten (einschließlich der Kosten für Vollstreckungsverfahren), Ausgaben, Verbindlichkeiten (einschließlich jeglicher Steuerschuld), Verletzungen sowie direkte, indirekte oder Folgeschäden (wobei alle drei Begriffe uneingeschränkt rein wirtschaftliche Verluste, entgangene Gewinne, entgangene Geschäfte, Minderung von Goodwill und ähnliche Verluste umfassen), Verluste, Ansprüche, Forderungen, Verfahren oder Rechtskosten (auf vollständiger Entschädigungsbasis) und Urteile, die dem Unternehmen infolge einer direkten oder indirekten Verletzung oder nachlässigen Erfüllung oder Nichterfüllung der Vertragsbedingungen durch den Käufer entstehen oder die das Unternehmen erleidet. 10.



10.1

Das Unternehmen verstößt nicht gegen den Vertrag und haftet dem Käufer gegenüber
in keiner Weise anderweitig für Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen aus jedwedem Grund, der das Unternehmen daran hindert oder es dem Unternehmen wesentlich erschwert, eine oder alle seine Verpflichtungen zu erfüllen, und verursacht wird von oder entsteht aus Handlungen, Ereignissen, Unterlassungen oder Unfällen, die außerhalb der angemessenen Einflussmöglichkeiten des Unternehmens liegen. Hierzu zählen (ohne jede Einschränkung) Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskonflikte (unter Beteiligung der Arbeitskräfte des Unternehmens oder anderweitig), Proteste, höhere Gewalt, Krieg, nationale Notfälle, Terrorakte, Aufstände, Aufruhr, böswillige Beschädigungen, Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Bestimmungen, Vorschriften oder Anweisungen, Unfälle, Ausfälle von Anlagen oder Maschinen, Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Stürme, Nebel oder widrige Witterungsbedingungen, Epidemien, Lieferverzögerungen oder Verzug von Lieferanten, Vertretern oder Unterauftragnehmern („höhere Gewalt“). In diesen Fällen hat das Unternehmen hat Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Frist zur Erfüllung dieser Verpflichtungen.

10.2

Wenn die betreffende höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, kann jede Partei den Vertrag kündigen, indem sie die andere Partei schriftlich darüber informiert. In der Kündigungsmitteilung muss das Kündigungsdatum angegeben werden, das nicht weniger als 15 Tage nach dem Datum der Kündigungsmitteilung liegen darf. Sobald diese Kündigung gültig erfolgt ist, endet der Vertrag an diesem Kündigungsdatum.



11.1

Das Unternehmen kann den Vertrag durch eine dem Käufer zugestellte schriftliche Mitteilung sofort kündigen, wenn:


11.1.1

der Käufer wesentlich gegen die Bedingungen des Vertrags verstößt und wenn der Käufer, wenn der Verstoß behoben werden kann, diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung des Unternehmens berichtigt, wobei in dieser Mitteilung der Verstoß benannt und verlangt werden muss, diesen zu beheben. die Nichtzahlung von gemäß Bedingung 5.1 fälligen Beträgen stellt einen wesentlichen Verstoß gegen die Vertragsbedingungen dar, der nicht behoben werden kann


11.1.2

der Käufer in Konkurs geht, insolvent wird, eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt, ein Beschluss zu seiner Liquidation ergangen ist oder er Gegenstand eines Antrags ist, der einem Gericht zu seiner Liquidation vorgelegt wurde (mit Ausnahme zum Zweck einer Fusion oder Umstrukturierung), ein Verwalter, Konkursverwalter oder Zwangsverwalter für alle oder einen Teil des Unternehmens oder der Vermögenswerte des Käufers bestellt wurde, ein Verwalter für ihn bestellt wurde oder wenn er Gegenstand eines bei einem Gericht eingereichten Verwaltungsantrags ist


11.1.3

der Käufer die Geschäftstätigkeit einstellt


11.1.4

gegen das Eigentum des Käufers eine Pfändung, Vollstreckung oder ein anderes Verfahren eingeleitet oder durchgesetzt wird oder der Käufer die Geschäftstätigkeit einstellt


11.1.5

eine Änderung bei der Geschäftsführung und/oder den Kontrollverhältnissen des Käufers eintritt, wie in Abschnitt
416 Income and Corporation Taxes Act 1988 definiert oder


11.1.6

beim Käufer das Äquivalent von Vorstehendem gemäß einer Rechtsordnung eintritt, der der Käufer unterliegt

oder das Unternehmen hinreichend sicher davon ausgeht, dass diese Umstände in Kürze
eintreten. eines der vorgenannten festgelegt of


11.2

Die Kündigung des Vertrags aus jedwedem Grund ist unbeschadet der Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten des Käufers oder des Unternehmens, die vor der Kündigung entstanden sind, und die Bedingungen, die nach der Kündigung ausdrücklich oder stillschweigend wirksam sind, bleiben ungeachtet der Kündigung weiterhin durchsetzbar.


11.3

Das Unternehmen ist berechtigt, Lieferungen oder eine Leistungserbringung einzustellen, die ansonsten erfolgen müsste(n), nachdem die Zustellung einer Mitteilung über einen Verstoß gemäß Bedingung 11.1.1 erfolgt ist, bis entweder der Verstoß behoben oder der Vertrag beendet wird – je nachdem, was zuerst eintritt.




12.1

Das Unternehmen behält alle Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die Waren und Leistungen. Dem Käufer werden keine Rechte oder Lizenzen in Bezug auf die Rechte am geistigen Eigentum des Unternehmens gewährt, außer das Recht, die Waren zu verwenden, weiterzuverkaufen oder die Leistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Käufers zu nutzen.


12.2

Der Käufer lässt ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens nicht zu, dass Marken des Unternehmens oder andere Wörter oder Kennzeichnungen, die an den Waren angebracht sind, ausgelöscht, verdeckt oder weggelassen werden bzw. dass zusätzliche Kennzeichnungen oder Wörter hinzugefügt werden.


12.3

Zu den Zwecken dieser Bedingung 12 bezeichnet Rechte am geistigen Eigentum alle Rechte am geistigen Eigentum und gewerblichen Schutzrechte, einschließlich Patente, Fachwissen, eingetragene Marken, eingetragene Designs, Gebrauchsmuster, Anträge auf Vorgenanntes und Rechte zur Beantragung von Vorgenanntem, nicht eingetragene Designrechte, nicht eingetragene Marken, Rechte zur Verhinderung von Markenmissbrauch zu Zwecken des unlauteren Wettbewerbs und Urheberrechte, Datenbankrechte, Topographierechte und andere Rechte an Erfindungen, Entdeckungen oder Verfahren, jeweils im Vereinigten Königreich und in allen anderen Ländern der Welt und zusammen mit allen Verlängerungen und Erweiterungen."


13.1

Der Käufer behandelt alle vertraulichen Informationen, die er gegebenenfalls erlangt, vertraulich und verwendet die vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke als zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen. Der Käufer stellt sicher, dass seine leitenden Angestellten und Mitarbeiter die Bestimmungen dieser Bedingung 13 einhalten."


13.2

Die Verpflichtungen des Käufers gemäß Bedingung 13.1 gelten nicht für Informationen, die:


13.2.1

durch keine Handlung oder Unterlassung des Käufersöffentlich zugänglich sind oder öffentlich zugänglich werden oder


13.2.2

der Käufer aufgrund einer Anordnung eines Gerichts des zuständigen Gerichtsstands offenlegen muss.


13.3

Zu den Zwecken dieser Bedingung 13 bezeichnet „vertrauliche Informationen alle Informationen in Bezug auf das Geschäft des Unternehmens, einschließlich aber nicht beschränkt auf Fachwissen oder andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Waren oder Leistungen, Finanzinformationen oder Informationen zu Preisen, Geschäfts-, Finanz-, Marketing-, Entwicklungs- oder Personalplänen, Kundenlisten oder -daten, Informationen zu den Beziehungen des Unternehmens zu tatsächlichen oder potenziellen Kunden oder Lieferanten und den Bedürfnissen und Anforderungen des Unternehmens und dieser Personen sowie alle anderen Informationen, die, sofern sie offengelegt werden, dem Unternehmen schaden können."



14.1

Die Erfüllungszeit für alle Verpflichtungen des Käufers gemäß dem Vertrag ist wesentlich.


14.2

Die Erfüllungszeit für alle Verpflichtungen des Unternehmens gemäß dem Vertrag ist nicht wesentlich und kann nicht durch entsprechende Mitteilungen wesentlich gemacht werden.


14.3

Jedes Recht oder Rechtsmittel des Unternehmens im Rahmen von Verträgen besteht unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel des Unternehmens gemäß diesem oder einem anderen Vertrag.


14.4

Wird eine Bedingung oder ein Teil des Vertrags von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde des zuständigen Gerichtsstands für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, wird diese Bestimmung, soweit erforderlich, vom Vertrag abgetrennt und gilt als unwirksam, ohne dass, soweit möglich, eine andere Bestimmung oder ein anderer Teil des Vertrags geändert werden muss. Dieser Umstand wirkt sich nicht auf die anderen Bestimmungen des Vertrags aus, die weiterhin rechtskräftig bleiben.

14.5

Eine Unterlassung oder Verzögerung seitens des Unternehmens bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder
eines Rechtsmittels gilt nicht als Verzicht darauf, und eine teilweise Ausübung schließt auch keine weitere Ausübung davon oder eines anderen Rechts bzw. Rechtsmittels oder einer anderen Befugnis aus.


14.6

Das Unternehmen kann alle oder einen Teil seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, delegieren, lizenzieren, treuhänderisch halten oder als Unterauftrag vergeben.


14.7

Der Vertrag ist für den Käufer persönlich, der weder alle noch einen Teil seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, lizenzieren, treuhänderisch halten oder als Unterauftrag vergeben darf, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens einzuholen.


14.8

Die Parteien des Vertrags beabsichtigen nicht, dass dessen Bedingungen gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 von Personen, die keine Partei des Vertrags sind, durchsetzbar sind.


14.9

Der Vertrag enthält alle Bedingungen, die das Unternehmen und der Käufer in Bezug auf die Waren und Leistungen vereinbart haben, und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Zusicherungen oder Übereinkünfte zwischen den Parteien. Der Käufer erkennt an, dass er sich nicht auf Aussagen, Versprechen oder Zusicherungen gestützt hat, die vom Unternehmen oder im Auftrag des Unternehmens gemacht oder gegeben wurden und die nicht im Vertrag festgelegt sind. Nichts in dieser Bedingung 14.8 schließt eine Haftung aus, die eine Partei ansonsten gegenüber der anderen Partei in Bezug auf Aussagen in betrügerischer Absicht hätte.


14.10

Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertrag erfolgen schriftlich und adressiert an die andere Partei an ihrem eingetragenen Sitz oder an den Hauptort ihrer Geschäftstätigkeit und werden persönlich ausgehändigt oder per Post erster Klasse, Eilpost, Luftpost oder Fax zugestellt. Als ordnungsgemäß zugestellt gilt die Mitteilung folgendermaßen: Bei persönlicher Aushändigung, wenn sie an der richtigen Zustellungsanschrift hinterlassen wird, bei Zustellung per vorfrankierter Post erster Klasse oder Eilpost 48 Stunden nach Versendung, bei Zustellung per Luftpost 14 Tage nach Versendung oder bei Zustellung per Fax zum Zeitpunkt der Übertragung.




15.1

Die Parteien versuchen, Streitigkeiten aus einem oder in Bezug auf einen Vertrag durch Verhandlungen zwischen den Direktoren der Parteien beizulegen, die befugt sind, diese zu regeln. Wird die Angelegenheit nicht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer schriftlichen Mitteilung von einer Partei an die andere Partei, in der der Streitfall erklärt wird und solche Verhandlungen angestrebt werden, durch Verhandlungen beigelegt, versuchen die Parteien, den Streit in gutem Glauben durch Mediation gemäß dieser Bedingung 15 beizulegen.


15.2

Streitfälle oder Differenzen, die zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen dem Unternehmen und dem Käufer entstehen und nicht gemäß Bedingung 15.1 beigelegt werden, werden einem Sachverständigen vorgelegt, der von den Parteien vereinbart oder (bei fehlender Vereinbarung innerhalb von 10 Werktagen) auf Veranlassung einer der Parteien vorerst vom Präsidenten des CESR ausgewählt wird.


15.3

Dieser Sachverständige handelt als Sachverständiger und nicht als Schiedsrichter und ist berechtigt, technische Sachverständige oder Sachverständige zu bestellen, die er für notwendig erachtet, um ihn bei den Feststellungen zu der ihm vorgelegten Angelegenheit zu unterstützen. Die Entscheidung des Sachverständigen (die von ihm schriftlich unter Angabe seiner Gründe ergeht) ist für die Parteien endgültig und bindend.


15.4

Jede Partei stellt dem Sachverständigen die Informationen zur Verfügung, die er nach vernünftigem Ermessen für die Zwecke seiner Feststellungen gegebenenfalls anfordert. Macht eine der Parteien geltend, dass diese Informationen vertrauliche Informationen sind, darf der Sachverständige diese Informationen unter der Voraussetzung, dass die betreffende Partei diese Informationen nach Erachten des Experten ordnungsgemäß als vertraulich geltend gemacht hat, nicht an die andere Partei oder an Dritte weitergeben.


15.5

Die Kosten eines Sachverständigen (einschließlich der Kosten eines von ihm bestellten technischen Sachverständigen)
sind in den Anteilen, die der Sachverständige unter den gegebenen Umständen für fair und angemessen erachtet, oder, wenn diese Bestimmung seitens des Sachverständigen nicht erfolgt, von den Parteien zu gleichen Teilen zu tragen.

Der Abschluss, der Bestand, die Auslegung, die Erfüllung, die Gültigkeit und sämtliche Aspekte des Vertrags oder von Bedingungen des Vertrags unterliegen englischem Recht. Die Parteien erkennen die ausschließliche Zuständigkeit der englischen Gerichte zur Beilegung von Streitigkeiten an, die gegebenenfalls aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen.

Herstellergarantie von Holophane

A. GELTUNGSBEREICH


Die Garantie wird von Holophane Europe Ltd für seine Leuchte(n) mit „CE-Kennzeichen“ gewährt, die an seine(n) Kunden verkauft wird (werden).

Diese Garantie gilt für die Käufe von (einer) Leuchte(n) mit „CE-Kennzeichen“.
Holophane Europe Ltd behält sich das Recht vor, diese Garantie ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Eine solche Änderung ist für alle bei Holophane Europe Ltd ab oder nach dem Tag einer solchen Änderung aufgegebenen Bestellungen wirksam.


B. GARANTIEABDECKUNG


Holophane Europe Ltd garantiert, dass jede Leuchte mit „CE-Kennzeichen für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab Rechnungsdatum, vorbehaltlich aller Bedingungen und Einschränkungen dieser Garantie, frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.

Holophane Europe Limited garantiert, dass das Produkt frei von Material- und Verarbeitungsfehlern der LED-Leuchten wie von Holophane Europe Limited1 geliefert ist, wobei die Leistung3 einer korrekt gewarteten2 Leuchteninstallation im Vergleich zur Leistung zum Zeitpunkt der Installation über L80/B504 liegt.

Die LED-Anordnungen im Produkt (in den Produkten) gelten nur als defekt in Bezug auf Material oder Verarbeitung, wenn insgesamt mindestens 15 % der einzelnen Leuchtdioden im Produkt bzw. in den Produkten nicht leuchten und die durchschnittliche Nachttemperatur die angegebene Tq-Leistungstemperatur nicht überschreitet. This warranty is granted only for “CE Marked” luminaire/s switched on/off on a daily basis with an average annual utilization of 4.200hours and used in accordance with their technical specifications and installation instructions.

Diese Garantie wird ausschließlich für Leuchten mit „CE-Kennzeichen gewährt, die täglich ein-/ausgeschaltet werden, eine durchschnittliche jährliche Nutzung von 4200 Stunden aufweisen und entsprechend ihren technischen Spezifikationen und der Installationsanleitung verwendet werden.

Photometrische Messungen dürfen nur von Holophane Europe Ltd oder einem einvernehmlich vereinbarten, akkreditierten Labor mit einem von Holophane Europe Ltd definierten Protokoll durchgeführt werden.

Falls eine Leuchte bzw. mehrere Leuchten mit „CE-Kennzeichen vonHolophane Europe Ltd als defekt anerkannt wird bzw. werden und diese laut Holophane Europe Ltd. durch diese Garantie abgedeckt ist bzw. sind, repariert oder ersetzt Holophane Europe Ltd nach eigenem Ermessen die Leuchte(n) mit „CE-Kennzeichen“. Falls das Produkt nicht mehr verkauft wird oder aus anderen Gründen nicht mehr erhältlich ist, kann Holophane Europe Ltd ein alternatives Produkt vorschlagen.


DIESE GARANTIE IST STRIKT AUF EINE LEUCHTE (LEUCHTEN) MIT „CE-KENNZEICHEN“ BESCHRÄNKT.

Alle anderen Kosten (z. B. Demontage, Fracht für defekte Teile oder Produkte, Ausbau und Neuinstallation, Transportzeit, Werkzeug für das Anheben oder Gerüste oder andere Kosten durch eine defekte Installation sowie alle Kosten oder Schäden, bei denen es sich zum Folge-, Sonder-, zufällige oder rein finanzielle Schäden handelt, wie etwa Umsatz-/Gewinnverluste, Sachschäden, Arbeitsausfälle, ungenutzte Vermögenswerte, Produktionsausfälle sowie durch gesperrte Straßen, Verkehrsschilder und Verkehrsumleitungen anfallende Kosten usw.) sind ausdrücklich ausgeschlossen und Holophane Europe Ltd haftet nicht für Personen- oder Sachschäden.

Der Kunde muss nachweisen, dass Mängel, Defekte oder Schäden am Produkt oder einem Teil davon weder direkt noch indirekt durch Fehler, Mängel, Vernachlässigung, missbräuchliche Verwendung, falsche Verwendung oder unsachgemäßen Gebrauch durch den Kunden verursacht wurden oder darauf zurückzuführen sind, einschließlich (und ohne Einschränkung) der Nichteinhaltung folgender Bedingungen oder Anforderungen durch den Kunden:

  • In jedem einzelnen Fall hat der Kunde das Produkt korrekt in der Originalverpackung transportiert
  • Der Kunde hat das Produkt durchgehend in Übereinstimmung mit den Spezifikationen, Leitlinien und Anleitungen von Holophane Europe Ltd und gegebenenfalls gemäß den IEC-Standards gelagert, installiert, verwendet und gewartet
  • Der Kunde hat das Produkt nur zu einem Zweck verwendet, der von von Holophane Europe Ltd dafür vorgesehen war
  • Das Produkt wurde durchgängig gemäß den elektrischen Werten, Betriebsbereichen und Umweltbedingungen verdrahtet, installiert und betrieben, die mit den Spezifikationen bzw. Anwendungsleitlinien von Holophane Europe Ltd, IEC-Standards oder einem anderen Begleitdokument des Produkts konform sind
  • Das Produkt wurde keinen mechanischen Belastungen ausgesetzt, die mit dem vorgesehenen Verwendungszweck nicht übereinstimmen
  • Das Produkt wurde keinen externen Umgebungstemperaturen ausgesetzt, die über Ta = 35 °C (Integrität, Sicherheitstemperatur) oder dem von Holophane Europe Ltd spezifisch festgelegten Höchstwert liegen
  • Weder der Kunde noch sonst jemand außer Holophane Europe Ltd hat ein Produkt und/oder ein Teil davon ohne schriftliche, im Voraus erteilte Zustimmung und Autorisierung repariert, ersetzt, angepasst oder verändert
  • Die nicht zugänglichen/versiegelten Teile, wie z. B. optische Fächer, des ,Produkts wurden vom Kunden ohne vorherige und schriftliche Genehmigung von Holophane nicht geöffnet
  • Das Produkt wurde nicht unsachgemäß gehandhabt und/oder in Kontakt mit chemischen Produkten gebracht


Diese Garantie gilt nicht für:


  • Schäden oder Leistungsausfälle infolge höherer Gewalt oder Verletzung anwendbarer Standards oder Vorschriften, einschließlich und ohne Einschränkung der Standards oder Vorschriften, die in den für den Kunden geltenden neuesten Sicherheits-, Branchen- und/oder elektrischen Standards und Vorschriften enthalten sind
  • Leistungsausfälle, Strukturfehler oder Funktionsdefizite, wenn Holophane die schriftlichen Vorgaben, Zeichnungen oder Spezifikationen vollständig eingehalten hat und diese sich später als inadäquat, unvollständig oder mangelhaft herausstellen
  • Schäden oder Leistungsausfälle aufgrund elektrischer Versorgungsbedingungen, einschließlich Spannungsspitzen, Über- oder Unterspannung und Welligkeitsstrom-Steuerungssysteme, die außerhalb der spezifizierten Grenzwerte des Produkts sowie außerhalb der von relevanten Lieferanten festgelegten Grenzwerte liegen oder nicht den Branchenstandards für akzeptable Eingangsleistungen entsprechen
  • Alle Naturereignisse wie beispielsweise Blitzschlag oder Korrosion, falls die Korrosion Folge externer Ursachen oder Faktoren (z. B. chemischer Produkte) ist
  • Weitere Betriebsgeräte, z. B. Telemanagement
  • Teile, Elemente und/oder Zubehör, die bzw. das dem Produkt nach dessen Auslieferung hinzugefügt wurde(n)
  • Normaler Verschleiß des Produkts
  • Schäden, die durch Aufprall oder mechanische Belastung verursacht wurden
  • Höhere Gewalt, Vandalismus oder Feuer
  • Nicht deklarierte, unerwartete Umweltbedingungen

  • Spannungsspitzen oder eine nicht mit dem nationalen Standard konforme Stromversorgung.

  • Induzierte Vibrationen

  • Schäden durch Insekten oder Tiere

  • Übermäßiges Schalten – definiert als mehr als zweimal pro 12 Stunden oder Teil

  • Installationspraktiken, die von geltenden nationalen elektrischen Normen und Standards abweichen.
  • Unautorisierte Änderung oder Veränderung des Produkts
  • Fahrlässige oder unsachgemäße Verwendung


Bei Produkten für den Außenbereich gilt Folgendes:


Verfärbung, Verkreidung oder Abplatzung der Lackierung ist ausdrücklich ausgeschlossen.


Sollte das Produkt in einem Außenbereich innerhalb von 5 km von de Küste und/oder einer korrosiven Umgebung und/oder chemischen Stätte(n) installiert werden, muss der Kunde Holophane Europe Ltd darüber informieren. In derartigen Fällen gilt die Garantie nur für Produkte, bei denen Holophane Europe Ltd die nötigen Vorkehrungen im Zusammenhang mit einer zusätzlichen, spezifischen Behandlung und/oder verbesserten Lackierung festlegt, die der „Kunde“ einhalten muss, einschließlich der festgelegten regelmäßigen Wartungsarbeiten während des Betriebs des Produkts."



Die in dieser Garantie ausdrücklich gewährten Garantien sind die einzigenGarantien, die Holophane Europe Ltd im Zusammenhang mit den an seine Kunden gelieferten Produkten gewährt. Diese werden an Stelle aller anderen Garantien gewährt, ob ausdrücklich oder stillschweigen, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Zusicherungen allgemeiner Gebrauchstauglichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Nichtverletzung geistigen Eigentums, welche hiermit allesamt ausgeschlossen werden.

In keinem Fall übersteigt die Haftung von Holophane für sämtliche Gewährleistungsansprüche gemäßdieser Garantie im Zusammenhang mit einem Produktartikel die Gesamtsumme der Zahlungen des Kunden für diesen Produktartikel."

Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, einen Zahlungsaufschub, Preissenkungen oder die Kündigung des Liefervertrags (sofern zutreffend) zu fordern und/oder geltend zu machen.

Kein Vertreter, Distributor oder Händler ist berechtigt, die Bedingungen dieser Garantie im Namen von Holophane Europe Ltd zu ändern, zu ergänzen oder zu verlängern.

Der Kunde muss Holophane Europe Ltd über einen möglichen Anspruch sofort innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen ab Entdeckung des Mangels oder Schadens benachrichtigen und, in jedem Fall innerhalb des Garantiezeitraums, in einer solchen Benachrichtigung die Details des Mangels oder Schaden benennen, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Folgendes:


  • Installationsdaten (Standort, Straße, Anzahl der betroffenen Produkte, relevante Installationsdetails usw.)
  • Art und Weise, in der die Produkte verwendet wurdenund unter welchen Umgebungsbedingungen
  • Name, Variante, Modell und Seriennummern der defekten Produkte
    Kopie von Rechnung und Lieferschein
    Installationsdatum
  • Detaillierte Problembeschreibung
  • Das Produkt muss entsprechend dem vom Hersteller genehmigten und den Branchenstandards entsprechenden Instandhaltungsprogramm gewartet werden, sodass die Produktintegrität gewährleistet ist und dabei IP-Schutzklasse, elektrische Sicherheit, Sauberkeit und optische Elemente berücksichtigt werden.
  • Der Kunde muss alle Garantieansprüche innerhalb desGarantiezeitraums schriftlich bei Holophane einreichen. Dem Anspruch ist ein Kaufnachweis in Form einer Originalrechnung von Holophane an den Kunden beizulegen.
  • Es müssen Aufzeichnungen zur Wartung und den ergriffenen Maßnahmen gepflegt werden. Das
    Installationsdatum der Leuchten sowie die Seriennummer und die Betriebsstunden müssen in den Wartungsunterlagen erfasst werden. Die Wartungsunterlagen müssen zur Inspektion bereitgehalten oder mit dem Garantieanspruch eingereicht werden.


Ein Kunde darf ein defektes Produkt nur an HolophaneEurope Ltd zurücksenden, wenn ein Rücksendeschein für das Produkt ausgestellt wurde.

Falls es als notwendig erachtet wird, muss Vertretern von Holophanezu Überprüfungszwecken eine Zugangsberechtigung zum defekten Produkt vor dessen Demontage und/oder zum Stromnetz, an dem das Produkt angeschlossen war, erteilt werden. Jede Einschränkung dieser Berechtigung befreit Holophane von den Verpflichtungen dieser Garantie in Bezug auf das betroffene Produkt. Beschädigte Teile, Schmutz usw. dürfen nicht entsorgt werden, bis dies schriftlich von Holophane Europe Ltd genehmigt wurde.

Nicht konforme oder fehlerhafte Produkte oder Teile gehen in das Eigentum von Holophane über, sobald sie ersetzt wurden.

Wenn Holophane Europe Ltd nach Ausstellung eines Rücksendescheins feststellt, dass der Kunde keinen Garantieschutz für das Produkt bzw. die Produkte hat, die mit dem Rücksendeschein versandt wurden, ist Holophane Europe Ltd berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Inspektion des Produkts bzw. der Produkte zur Feststellung, ob es/sie unter die Garantie fällt/fallen, in Rechnung zu stellen.

Der Garantiezeitraum für ersetzte oder reparierte Teile oder Produkte entspricht dem Restzeitraum – sofern gegeben – des ursprünglichen Garantiezeitraums für das reparierte oder ersetzte Teil oder Produkt.

  1. Es wurden durch Dritte keine mechanischen oder elektrischen
    Veränderungen oder Änderungen an der Treiberprogrammierung vorgenommen, und das Produkt wurde entsprechend der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Montageanleitung installiert."
  2. Korrekt gewartet bedeutet: regelmäßig gereinigt, worüber entsprechende Aufzeichnungen
     geführt werden müssen."
  3. Der Lichtstrom zum Installationszeitpunkt
  4. L80/B50 bedeutet, dass mindestens 50 % der Leuchtkörper einer bestimmten Installation
    80 % des ursprünglichen Lichtstroms der Leuchte für einen Zeitraum produzieren, der dem Garantiezeitraum für die maximale nächtliche Durchschnittstemperatur entspricht."
  5. Berücksichtigt wird eine Abweichung der Treiberleistung von ±5 % sowie eine Abweichung von ±7 %
    der LED-Lichtstromausgabe gemäß dem Binning-Verfahren"


Holophane kann diese Garantie von Zeit zu Zeit ändern, und solche Änderungen sind für alle Bestellungen gültig, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Änderungen aufgegeben werden.

Herstellergarantie von Holophane

A. GELTUNGSBEREICH


Die Garantie wird von Holophane Europe Ltd für seine Leuchte(n) mit „CE-Kennzeichen“ gewährt, die an seine(n) Kunden verkauft wird (werden).


Diese Garantie gilt für die Käufe von (einer) Leuchte(n) mit „CE-Kennzeichen“.Holophane Europe Ltd behält sich das Recht vor, diese Garantie ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Eine solche Änderung ist für alle bei Holophane Europe Ltd ab oder nach dem Tag einer solchen Änderung aufgegebenen Bestellungen wirksam.


B. GARANTIEABDECKUNG


Holophane Europe Ltd garantiert, dass jede Leuchte mit „CE-Kennzeichen für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab Rechnungsdatum, vorbehaltlich aller Bedingungen und Einschränkungen dieser Garantie, frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.


Holophane Europe Limited garantiert, dass das Produkt frei von Material- und Verarbeitungsfehlern der LED-Leuchten wie von Holophane Europe Limited1 geliefert ist, wobei die Leistung3 einer korrekt gewarteten2 Leuchteninstallation im Vergleich zur Leistung zum Zeitpunkt der Installation5 über L80/B504 liegt."


Die LED-Anordnungen im Produkt (in den Produkten) gelten nur als defekt in Bezug auf Material oder Verarbeitung, wenn insgesamt mindestens 15 % der einzelnen Leuchtdioden im Produkt bzw. in den Produkten nicht leuchten und die durchschnittliche Nachttemperatur die angegebene Tq-Leistungstemperatur nicht überschreitet.


Diese Garantie wird ausschließlich für Leuchten mit „CE-Kennzeichen“ gewährt, die täglich ein-/ausgeschaltet werden, eine durchschnittliche jährliche Nutzung von 4200 Stunden aufweisen und entsprechend ihren technischen Spezifikationen und der Installationsanleitung verwendet werden.

Photometrische Messungen dürfen nur von Holophane Europe Ltd oder einem einvernehmlich vereinbarten, akkreditierten Labor mit einem von Holophane Europe Ltd definierten Protokoll durchgeführt werden.

Falls eine Leuchte bzw. mehrere Leuchten mit „CE-Kennzeichen“ von Holophane Europe Ltd als defekt anerkannt wird bzw. werden und diese laut Holophane Europe Ltd. durch diese Garantie abgedeckt ist bzw. sind, repariert oder ersetzt Holophane Europe Ltd nach eigenem Ermessen die Leuchte(n) mit „CE-Kennzeichen“. Falls das Produkt nicht mehr verkauft wird oder aus anderen Gründen nicht mehr erhältlich ist, kann Holophane Europe Ltd ein alternatives Produkt vorschlagen.

This warranty is strictly limited to “CE Marked” luminaire/s

All other costs (e.g. dismounting, freight for defective parts or Products, removal and reinstallation, transport time, tools for lifting and scaffolding or other costs coming from an installation breakdown, as well as all costs or damages that are consequential, special, incidental or pure financial damages such as loss of revenue/profits, damage to property, work stoppage, idle assets, loss of production, costs incurred by closed roads, road signs, traffic deviations etc.) are explicitly excluded and Holophane Europe Ltd, shall not be liable for injury to any person or damage to property.

The Customer must demonstrate that any default, defect or damage to the Product or part thereof does not result from or is not directly or indirectly caused by any error, default, neglect, abuse, misuse or abnormal use by the Customer including without limitation the Customer’s failure to comply with any of the following conditions or requirements:

  • In every case, the Customer has properly transported the Product using the original packaging;
  • The Customer has consistently stored, installed, used and maintained the Product in compliance with Holophane Europe Ltd, specifications, guidelines, and instructions and, where applicable, IEC standards;
  • The Customer has only used the Product for a purpose that was intended by Holophane Europe Ltd;
  • The Product has consistently been wired, installed and operated within the electrical values, operating range and environmental conditions in compliance with Holophane Europe Ltd, specifications, application guidelines, lEC standards or any other document accompanying the Product;
  • The Product has not been subjected to mechanical loads which are inconsistent with its intended use;
  • The Product has not been exposed to external ambient temperatures in excess of the Ta = 35°C (integrity, safety temperature) or the maximum value specifically rated by Holophane Europe Ltd;
  • Neither the Customer nor anyone other than Holophane Europe Ltd, has repaired, replaced, adjusted or altered any Product and/or any part thereof, without Holophane’s, prior and written consent and authorisation;
  • The not accessible/sealed parts, e.g. optical compartments, of the Product have not been opened by the Customer without Holophane’s, prior and written authorisation;
  • The Product has not been improperly manipulated and/or put into contact with chemical products.

This warranty does not apply to:


  • Damage or failure to perform arising as a result of a force majeure or from any violation of any applicable standard or regulation, including without limitation those contained in the latest safety, industry and/or electrical standards and regulations applicable to the Customer;
  • Failure in performance, structural defect or functional deficient when Holophane has complied in full with the Customer’s written briefs, drawings or specifications which subsequently are found to be inadequate, incomplete or defective;
  • Damage or failure to perform arising as a result of electrical supply conditions, including spikes, over-voltage/under-voltage and ripple current control systems that are beyond the specified limits of the Product and those defined by relevant suppliers or contrary to industry standards relating to acceptable input power;
  • Any acts of nature such as lightning damage or corrosion should the corrosion be the result of external causes or factors (e.g. chemical products);
  • Additional control gears e.g. tele-management;
  • Parts, elements and/or accessories added to the Product after its delivery;
  • Normal wear and tear of the Product.
  • Damage caused by impact or mechanical stress.
  • Acts of God, Vandalism or Fire
  • Undeclared, unexpected environmental conditions.
  • Power surges or a power supply not conforming to the national standard.
  • Induced vibration
  • Insect or animal damage
  • Excessive switching – defined as more than twice per 12 hrs or part.
  • Installation practices outside of national electrical codes and standards.
  • Unauthorised alteration or modification of the product.
  • Negligent or improper use

For Outdoor products Note:

Paint discolouration, chalking or flaking is expressly excluded.

Should the Product be installed outdoors within 5km from the coastline and/or in any corrosive environment and/or chemical site/s, the Customer must inform Holophane Europe Ltd. In such instances the warranty is only valid for products where Holophane Europe Ltd prescribe the necessary precautions corresponding to additional, specific treatment and/or enhanced painting that the “Customer” should comply with, including the regular prescribed maintenance during the course of the products operation.

The warranties explicitly granted in this warranty are the only warranties given by Holophane Europe Ltd, in connection with the Products supplied to its Customers and are given in lieu of all other warranties, whether express or implied, including without limitation warranties of merchantability, fitness for a particular purpose, or non-infringement of intellectual property rights, all of which are hereby disclaimed.

In no event shall the liability of Holophane for all claims made under this warranty with respect to a Product item exceed the total payments made by the Customer for that Product item.

Moreover, the Customer shall not be entitled to request and/or claim any payment extensions, price reductions or the termination of the supply contract if any.

No agent, distributor or dealer is authorized to change, modify or extend the terms of this warranty on behalf of Holophane Europe Ltd.

The Customer must immediately notify Holophane Europe Ltd, of a possible claim in writing within fourteen (14) calendar days from discovery of the defect or damage and, in any event within the Warranty Period, and give in such notification details of the defect or damage, including without limitation:

  • Installation characteristics (location, street, number of Products affected, relevant installation details, etc.)
  • Manner in which and environment circumstances under which the Products have been used
  • Name, variant, model and serial numbers of the defective Products
  • Copy of the invoice and delivery note
  • Installation date
  • Detailed problem description.
  • Product must be maintained according to manufacturer’s approved and industry standard maintenance regime to ensure continuity of the products integrity, and including IP rating, electrical safety, cleanliness of optical elements.
  • Customer must submit all Warranty Claims within the Warranty Period to Holophane in writing. Evidence of purchase in the form of an original invoice from Holophane to the Customer shall be included with the claim.
  • Records of maintenance and action taken must maintained. The luminaire installation date, serial number and burning hours must be recorded on the maintenance records. Maintenance records should be made available for inspection or supplied with a Warranty Claim.

A Customer may only ship a defective Product back to Holophane Europe Ltd only if it has issued an GRN (Goods Return Note) for that Product.

If deemed necessary Holophane’s representatives shall be granted the right to access the defective Product prior to its disassembly and/or power grid to which the Product was connected for verification. Any restriction to this right will release Holophane from its warranty obligations hereunder with respect to the affected Product. Damaged parts, debris etc. should not be disposed of until written authority is given by Holophane Europe Ltd

Non-conforming or defective Products or parts shall become Holophane’s property as soon as they have been replaced.

If after issuance of a GRN, Holophane Europe Ltd determines that the Customer has no warranty protection for the Product(s) shipped under the GRN, Holophane Europe Ltd is entitled to charge the Customer the costs that it incurs in inspecting the Product(s) and determining whether it is eligible for warranty coverage.

The Warranty Period for replaced or repaired part or Product shall be the remainder, if any, of the initial Warranty Period for the repaired or replaced part or Product.

  1. No third-party mechanical, electrical or driver programming modifications have been made, and that the product has been mounted as per the installation instructions at time of supply.
  2. Correctly maintained is considered regularly cleaned, and records being kept
  3. The flux at the time of installation
  4. L80 B50 Means that at least 50% of the light fittings in a given installation are producing 80% of the initial luminaire luminous flux for a period that corresponds to the warranty period for the maximum ambient night-time temperature.
  5. Taking into account a ±5% variation of Driver output and ±7% variations of LED flux binning output

Holophane may modify this warranty from time to time, and any modifications will be effective for all orders placed on or after the effective date of such modifications.